Postbank / Befreiung von Entgelten:
Für Rentner und Pensionäre, die ihre Renten bzw. Versorgungsbezüge auf ein Postbankkonto überwiesen bekommen, gibt es eine Kulanzregelung der Postbank. Das ab 01.04.2015 erhobene Entgelt in Höhe von 0,99 € für beleghaft erteilte Aufträge (Papierüberweisungen) wird auf Antrag erlassen.
Auszug aus einem Rundschreiben des Betreuungswerks:
…….seit letzter Woche werden alle Privatkunden der Postbank angeschrieben, dass ab dem 01.04.2015 für alle beleghaft erteilten Aufträge ein Entgelt in Höhe von 0,99 € erhoben wird. Die Postbank sieht für Rentner und Versorgungsempfänger eine Kulanzregelung zu der o.a. Preisänderung vor.
Wichtiger Hinweis: gültig nur für Senioren/innen über 60 Jahre
Wichtige Voraussetzung:
Rente/ Versorgungsbezüge müssen auf das Postbankkonto überwiesen werden. Um diese Kulanzregelung anzustoßen, ist ein formloses Schreiben an die Postbank / Kontoführung zu schicken. Ein Musterbrief kann hier heruntergeladen werden.
Es ist nicht zu empfehlen, der im Postbank-Schreiben genannten Änderung des Preisverzeichnisses zu widersprechen. Hier würde der Kunde von der Postbank angeschrieben werden. Wird dann der Widerspruch nicht fristgerecht zurückgezogen, löscht die Postbank das Konto nach zwei Monaten.
Nach fmdl. Rücksprache bei der für das Betreuungswerk zuständigen Postbank in Stuttgart wurden noch weitere Details abgeklärt:
Bei Ablehnung der Kulanzregelung bei Personen über 60 Jahren soll über den zuständigen SBR dieses Schreiben per Fax oder Mail zur Info Herrn Gamperling (Adresse ist den SBR -Kassenverantwortlichen bekannt) zugesandt werden. Er klärt dann den Fall.
Hat der Ehe- oder Lebenspartner die Unterschriftberechtigung für das Konto des Kontoinhabers bei der Postbank, so braucht nur der Kontoinhaber die Kulanzregelung beantragen.
Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.04.2015 das Alter von über 60 Jahren erreichen, haben erst dann die Möglichkeit die Kulanzregelung anzustoßen.